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IHR RECHT - UNSERE MISSION

IT-IP-ANWALT - WAS IST DAS?

Die Plattform IT-IP Anwalt ist ein Zusammenschluss selbständiger Kanzleien, die eng auf dem Gebiet IT- bzw. IP-Recht zusammenarbeiten. IT steht dabei für Informationstechnologie, IP für Intellectual Property, also geistiges Eigentum. Dabei decken unsere Anwälte die Bereiche gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Urheberrecht und Medienrecht ab.
So bilden wir für Sie ein überörtliches Netzwerk von Anwälten der gleichen Fachrichtung.
Die Anwälte der IT-IP Anwalt-Kanzleien haben uns bewusst dafür entschieden, Sie nur in bestimmten Bereichen zu beraten und zu vertreten. Nämlich in den Bereichen, in denen wir aufgrund unseres Wissens für Sie eine große Kompetenz haben und dieses Wissen auch durch jährliche Fortbildung aktuell halten.

IT IP Anwalt
01.
UNSERE PHILOSOPHIE

ZUSAMMENARBEIT

Die IT-IP Anwälte streben nach optimalen Lösungen für Ihr Unternehmen, damit Ihre IT-Projekte, Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden rechtlich sicher sind.

02.
UNSERE LEISTUNGEN

BUSINESS JUMPSTART

Alle IT-IP Anwälte arbeiten eng für Ihr Recht zusammen. Sie profitieren von der Erfahrung bundesweiter Fachanwälte & Anwälte, auch wenn Sie nur eine Kanzlei betreut.

03.
UNSERE EHRLICHKEIT

PROBLEMLÖSUNGEN

Die IT-IP Anwälte optimieren rechtlich Ihre Verträge und Ihr Unternehmen, damit Sie auf alle Eventualitäten und Ihre Mitbewerber vorbereitet sind.

EU DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Jedes Unternehmen ist gut beraten, die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen zu treffen, da die Aufsichtsbehörden mittlerweile die Anwendung durchsetzen. Die im Gesetz definierten sehr hohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens (es zählt der jeweils höhere Wert) zeigen den Stellenwert, der dem Thema Datenschutz gegeben wird.

Was ist ein Fachanwalt?

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der mindestens drei Jahre zugelassen ist und auf seinem Gebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen hat.
Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse wird regelmäßig durch einen Kurs nachgewiesen, in dem der Fachanwalt 100 Stunden Unterricht erhalten hat und darüber drei fünfstündige Klausuren erfolgreich abgelegt haben muss.
Bei den praktischen Kenntnissen muss gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden, dass eine bestimmte Anzahl an Fällen, die von Fachanwalt zu Fachanwalt variiert, selbständig bearbeitet wurde. Darunter muss auch eine bestimmte Anzahl von gerichtlichen Fällen enthalten sein.
Durch diese Kenntnisse wird sichergestellt, dass der Fachanwalt ein breites Spektrum von Fällen im betreffenden Gebiet bearbeitet hat und so über die nötige Erfahrung verfügt.
Zudem muss der Fachanwalt gegenüber seiner Rechtsanwaltskammer jedes Jahr mindestens 15 Stunden fachspezifische Fortbildung nachweisen.

Die von den Anwälten der IT-IP-Anwalt-Kanzleien abgedeckten Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Bereiche der Fachanwaltschaften Informationstechnologierecht (IT-Recht), Gewerblicher Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht.

Bislang haben die Anwälte unserer verbundenen Kanzleien Fachanwaltstitel im Bereich IT-Recht erworben. Der Erwerb weiterer Fachanwaltschaften wird angestrebt

Warum zum Fachanwalt gehen?

Natürlich ist die Bezeichnung „Fachanwalt“ keine Garantie dafür, dass man den besten Anwalt bekommt. Auch Kollegen oder Kolleginnen ohne Fachanwaltsbezeichnung können sich auf ihrem Rechtsgebiet hervorragend auskennen.
Dennoch zeigt der Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung, dass der betreffende Anwalt sich intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hat und auch über nachgewiesene besondere Kenntnisse verfügt.

Was kann ein Fachanwalt für IT-Recht?

Im Bereich des IT-Rechts wurde die Fachanwaltschaft 2006 eingeführt, seit nunmehr über 10 Jahren gibt es die entsprechenden Fachanwälte. Nach der Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer gab es am 01.01.2020 lediglich 654 Fachanwälte für IT-Recht, im Vergleich zu den 9.456 Fachanwälten für Familienrecht hat demgemäß nur eine geringe Anzahl an Rechtsanwälten diese Qualifikation.
Diese wurde nachgewiesen durch 50 Fälle, von denen mindestens 10 rechtsförmliche wie Gerichts-, Verwaltungs-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren sein müssen. Im theoretischen Teil sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:

  1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
  9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Was kann ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz?

Im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes wurde die Fachanwaltschaft 2006 eingeführt, seit nunmehr über 10 Jahren gibt es die entsprechenden Fachanwälte. Nach der Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer gab es am 01.01.2020 lediglich 1.292 Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, im Vergleich zu den 9.456 Fachanwälten für Familienrecht hat demgemäß nur eine geringe Anzahl an Rechtsanwälten diese Qualifikation.
Diese wurde nachgewiesen durch 80 Fälle, von denen höchstens fünf Fälle Schutzrechtsanmeldungen sein dürfen. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein. Im theoretischen Teil sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:

  1. Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,
  2. Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
  3. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,
  4. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
  5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
  6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

Was kann ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht?

Im Bereich des Urheber- und Medienrechts wurde die Fachanwaltschaft 2006 eingeführt, seit nunmehr über 10 Jahren gibt es die entsprechenden Fachanwälte. Nach der Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer gab es am 01.01.2020 lediglich 417 Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, im Vergleich zu den 9.456 Fachanwälten für Familienrecht hat demgemäß nur eine geringe Anzahl an Rechtsanwälten diese Qualifikation.
Diese wurde nachgewiesen durch 80 Fälle, von denen mindestens 20 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein. Im theoretischen Teil sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:

  1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
  2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht,
  3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
  4. Rundfunkrecht,
  5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
  6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
  7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

 

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Jeder Anwalt der verbundenen Kanzleien bildet sich über das von den Kammern vorgegebene Maß hinaus weiter.