ARBEITNEHMERDATENSCHUTZ
Aufgrund von immer stärkeren Anforderungen an Datenschutz und Compliance müssen Unternehmen eine Vielzahl von regulatorischen Vorgaben einhalten. Der Arbeitnehmerdatenschutz ist daher ein Teil der IT-Compliance.
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Wie weit geht der Arbeitnehmerdatenschutz
Nach den medienwirksamen Datenschutzskandalen sollte es sich mittlerweile bei allen Arbeitgebern herumgesprochen haben, dass die Mitarbeiterdaten dem besonderen grundgesetzlichen Schutz des informellen Selbstbestimmungsrechts unterliegen. Daher ist etwa eine Video-Überwachung am Arbeitsplatz von Arbeitnehmern in den meisten Fällen sowohl nach Datenschutzrecht als auch nach Arbeitsrecht unzulässig. Gleiches gilt für eine Überwachung der PC-Tätigkeiten der Mitarbeiter.
Aber auch die Gestattung der privaten Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz ist aufgrund von Abmahnungsrisiken für den Arbeitnehmer höchst problematisch.
In diesem Zusammenhang beraten wir Sie gerne und entwickeln Konzepte und Umsetzungsmöglichkeiten.