KÜNDIGUNGSSCHUTZ
Die meisten Arbeitsverhältnisse enden durch eine Kündigung. Im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine qualifizierte Beratung unabdingbar, sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer.
Service für Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber fragen sich, ob eine Kündigung wegen Krankheit oder bei wiederholten Verstößen gegen den Arbeitsvertrag wie Zuspätkommen, „Krankfeiern“ oder sonstigen Fehlern der Arbeitnehmer nach dem geltenden Arbeitsrecht möglich ist. Die Rechtsprechung zu den einzelnen Kündigungsgründen bringt immer wieder Änderungen, die auch den erfahrensten Personalchef vor neue Herausforderungen stellen.
Insofern sind auch andere Beendigungsarten wie Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag immer in Erwägung zu ziehen. Da diese allerdings für den Arbeitnehmer aufgrund des Risikos, gegebenenfalls den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren, unattraktiv sind, empfiehlt sich eine umfassende Beratung, um die Trennung möglichst geräuschlos zu erreichen.
Service für Arbeitnehmer
Auf der anderen Seite weiß ein Arbeitnehmer oftmals nicht, wie sie mit Kündigungen umgehen und ob sie sich dagegen wehren sollen. Insbesondere die dreiwöchige Ausschlussfrist für Kündigungsschutzklagen und die Regelung von Arbeitszeugnis und Abfindung machen eine anwaltliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht nach einer Kündigung schon fast zwingend nötig.