DESIGNRECHT
Ein Design ist ein kostengünstiger Schutz für industriell gestaltete Artikel. Durch ein Design wird eine neue zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform geschützt. Dies geschieht bei einem deutschen Design beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dazu muss das zu schützende Design zum einen hinsichtlich seiner äußeren Gestaltung und Form neu sein und Eigenart haben. Vor 2014 sprach man bei Designs von sog. Geschmacksmustern.
Ist Ihre Gestalt, Farbe oder Form schutzfähig?
Sie wollen wissen, ob und in welchem Umfang Ihre Design schutzfähig ist oder ob Sie es Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, die Ein- oder Ausfuhr oder der Gebrauch eines Erzeugnisses durchführen dürfen? Sprechen Sie die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien HIER für einen Beratungstermin an.
Was sind Designs?
Neuheit in diesem Sinne liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung kein identisches Design offenbart ist, also den in den entsprechenden Fachkreisen im normalen Geschäftsverlauf nicht bekannt sein konnte. Eigenart ist gegeben, wenn sich der Gesamteindruck des Designs beim informierten Benutzer von anderen Designs unterscheidet.
Was ist schützenswert?
Designs sind hauptsächlich für Artikel zu empfehlen, die nicht durch technische Schutzrechte wie Patent oder Geschmacksmuster geschützt werden können und die eine kurze Produktlebensdauer haben. Typische Beispiele hierfür sind Modeartikel, bei denen es auf den optischen Eindruck ankommt. Interessant sind Designs insbesondere für Unternehmen, die den Wettbewerb über innovative Produktgestaltung führen und bei Produkten, die leicht nachgeahmt werden können.
Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Neben dem nationalen Design kann auch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Frage kommen. Schutz können solche Produkte auch über das Urheber- und Wettbewerbsrecht erhalten.
Design ist ein sog. Registerrecht
Ein Design ist ein sog. Registerrecht, d.h., das Deutsche Patent- und Markenamt prüft bei der Eintragung Neuheit und Eigenart nicht, dies wird den Gerichten m Rahmen eines Verletzungsverfahrens überlassen.
Wie lange ist ein eingetragenes Design geschützt?
Der Schutz für Designs beginnt mit der Eintragung und ist bei regelmäßiger Zahlung der Verlängerungsgebühren für bis zu 25 Jahre möglich.
Schützen Sie Ihr Design: GESTALT - FARBE - FORM
Sie benötigen die Unterstützung von einem Anwalt für Designrecht, der Ihr Design, Gestalt, Farbe oder Form einträgt?
Die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien beraten darüber hinaus zu allgemeinen Fragen im Softwarerecht, z. B. im Zusammenhang mit dem Schutz von Know-How bei Softwareerstellung (Geheimhaltungsvereinbarungen etc.), bei Fragen zu Softwarekauf und Softwaremiete und allen Fragen rund um die Softwareerstellung, Softwareentwicklung und das Softwarecustomizing, die Softwarepflege oder zum Softwarevertrieb.