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Negative Bewertungen im Internet können eine Bedrohung für Ihr Unternehmen sein.
Bewertungen löschen lassen
Bewertungen im Internet

BEWERTUNGEN LÖSCHEN LASSEN

Sie wurden im Internet bewertet. Die Bewertung ist jedoch Ihrer Ansicht nach falsch, enthält unwahre Behauptungen oder ist nur aus „Rache“ abgegeben worden. Dagegen möchten Sie nun vorgehen.

Falsche online Bewertung?

WIR KÜMMERN UNS UM IHR ONLINE IMAGE

Bewertungen löschen lassen: Jameda, Google & Co.

Woher kommt die Bewertung und wie kommen sie überhaupt zustande?

Verschiedene Online-Plattformen wie Jameda, Google, Web of Trust und andere geben den Nutzern die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Dazu ist es oft nicht notwendig, dass Sie als Bewerteter sich dort vorher registriert haben. Der Anbieter der Online-Plattform stellt die Daten zur Verfügung, also bei Jameda als Ärztebwertungsportal werden die Daten von Ärzten zur Verfügung gestellt. Da diese Daten öffentlich bekannt sind, ist dies auch rechtlich zulässig.

Ein Nutzer kann dann zu einem Eintrag eine Bewertung abgeben. Eine Kontrolle durch den Online-Plattformanbieter erfolgt in der Regel nicht. So kommen auch falsche Bewertungen auf Online-Plattformen.

Löschung, Abmahnung oder Strafverfahren

Welche Möglichkeiten gibt es, gegen eine Bewertung vorzugehen?

Es gibt Möglichkeiten, gegen Bewertungen vorzugehen. Hier beginnt die Sache aber kniffelig zu werden:

  • Es gibt eindeutig rechtswidrige Inhalte

    z.B. „Nazi-Beschimpfungen“

  • Es gibt Wertungen, die jede Partei anders sehen kann

    z.B. hat mir nicht gefallen

  • Es gibt Tatsachen, die teils überprüfbar sind und teilweise auch nicht

    z.B. hat mir schriftliches Hausverbot erteilt / roch während der Behandlung nach Alkohol

  • Es gibt Formulierungen, die zulässig oder auch nicht sein können

    z.B. ist unfähig

Dann gibt es auch noch anonyme Bewertungen, die sich nicht objektiv prüfen lassen. Und es gibt je nach Fall Rechte des Plattformbetreibers, die Daten desjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, nicht herausgeben zu müssen – aber die Bewertung löschen zu müssen.

In dem Fall muss dann noch differenziert werden, ob die gesamte Bewertung oder nur teile gelöscht werden.

An dieser Stelle ist es sinnvoll, sich fachlich beraten zu lassen. Der Rechtsanwalt kann einschätzten, in welchem Fall es aussichtsreich ist, eine Löschung zu verfolgen.

Selber machen oder machen lassen

Wie mache ich das mit der Löschung?

Sie können die Sache selbst in die Hand nehmen und informieren sich auf der Webseite des Plattformanbieters. Hier gibt es teilweise brauchbare Informationsseiten, die Ihnen zeigen, was Ihnen für Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Lesen Sie die Seiten auf jeden Fall vollständig durch, damit Sie auch wirklich zum Ziel kommen.

Da die Anbieter von der Online-Plattformen leben, und negative Bewertungen ja auch zu Recht vergeben werden sein können – bei nur positiven Bewertungen läuft der Sinn einer solchen Plattform ja leer – ist es in der Regel mit einigen Hürden verbunden, zum Ziel zu kommen.

Sicher ist sicher

Was kann ein Anwalt (mehr) erreichen?

Ein erfahrener Anwalt wird schneller und effektiver vorgehen können, und so in der Regel eine weitergehende und auch dauerhafte Löschung erreichen. Da es sich bei jedem Eintrag und bei jedem Löschungsbegehren um Einzelfälle handelt, die einer rechtlichen Überprüfung und Einordnung unterzogen werden müssen, wird der Anwalt auch die Chancen und den Umfang eines möglichen Löschungsanspruchs vorab einschätzen können, so dass Sie sich – leider auch häufig vorkommende – vergebliche Bemühungen sparen können. Die Anwälte von IT-IP können Ihnen also nicht zur Zeit sparen, sondern helfen Ihnen so effektiv wie möglich gegen Bewertungen und Einträge im Internet vorzugehen.

Strategisch sicher löschen

Wie sind die Erfolgschancen?

Dies ist je nach Fall zu beurteilen. Mögliche unterschiedliche Fallkonstellationen wurden oben bereits genannt.

Deshalb ist es wichtig, von Anfang an strategisch vorzugehen. Die Erfahrung eines Anwaltes ist dabei regelmäßig von Vorteil, damit keine „Anfängerfehler“ passieren.

Bei seltenen, eindeutig unzulässigen Bewertungen („Nazi-Arzt“) bestehen die besten Chancen, schnell erfolgreich zu sein.

In anderen Fällen sollte ganz klar juristisch vorgegangen werden. Ein Arzt, der zu einer Bewertung schreibt: „Ich schreie nie Patienten an“ lässt den ersten wichtigen Schritt aus: War der Bewerter überhaupt Patient bei Ihm?

Die Inhaltliche Überprüfung unterscheidet dann nach Tatsachen und Meinungen, die auch wenn Sie negativ sind nicht immer unzulässig sind. Hier hilft auch die Erfahrung eines Anwaltes, um entsprechend gegenüber dem Plattformbetreiber zu argumentieren, so dass die Interessen des Arztes, also Ihre Interessen, vollständig oder mindestens so weit wie möglich durchgesetzt werden.

Wie nehme ich für ein kostenloses Erstgespräch Kontakt auf?

SOFORTHILFE: Bewertungen löschen lassen

Der richtige Weg zur Löschung von ungerechten Bewertung