IT-RECHT
IT-Recht beschäftigt sich unter anderem mit Rechtsproblemen in der gewerblichen Informationstechnologie bzw. elektronischer Datenverarbeitung, bspw. bei IT- oder Softwareprojekten.
SOFTWARERECHT
Im Bereich Softwarerecht geht es um rechtliche Probleme und Fragestellungen im Zusammenhang mit Software, wie etwa Lizenzierung, Urheberschaft oder SaaS.
IT-PROJEKTE
Unter dem Begriff IT-Projekte wird die Realisierung eines Vorhabens im Zusammenhang mit der Informationstechnologie verstanden.
IT-COMPLIANCE
IT Compliance behandelt den gesetzeskonformen Umgang mit IT in Unternehmen und stellt zudem den innerbetrieblich die Einhaltung der gesetzlichen Regeln sicher.
IT-RECHT FÜR IHR UNTERNEHMEN. IHRE ZEIT IST GEKOMMEN.
Um keine bösen Überraschungen im Projekt zu erleben, empfiehlt es sich, IT-Projekte schon frühzeitig durch versierte Anwälte begleiten zu lassen.
IT-Recht
IT-Recht ist das Rechtsgebiet, dass sich mit Informationstechnologie oder kurz IT befasst. IT ist der Oberbegriff für die Informations- und Datenverarbeitung auf Basis dafür bereitgestellter technischer Services und Funktionen, die auf einer dahinterliegenden technischen (IT-) Infrastruktur bereitgestellt werden.
Teilweise wird in diesem Zusammenhang auch von Computerrecht oder (etwas veraltet) EDV-Recht gesprochen. Das bedeutet, IT-Recht behandelt die Rechtsprobleme, die aus dem Umgang mit Computern, also Hard- und Software und den dazu gehörigen Dienstleistungen herrühren.
Softwareverträge - ein Bereich des IT-Rechts
Zum Bereich Software zählen dazu insbesondere Softwareverträge, also Verträge zur Erstellung von Individualsoftware; Verträge zu Kauf, Miete, Leasing oder Vertrieb von Standardsoftware wie auch Verträge zur Anpassung von Standardsoftware, etwa durch Customizing oder Parametrisierung. Die Regelung dieser Gebiete kann dabei sowohl über Individualverträge als auch AGB erfolgen.
IT-Recht & IT-Projekte
Ein weiterer Bereich des IT-Rechts sind Verträge über IT-Projekte wie Outsourcing oder die Einführung neuer, IT-gestützter Systeme im Unternehmen.
Im Bereich Hardware behandelt das IT-Recht Verträge über Herstellung, Verkauf, Vermietung, Leasing oder Vertrieb von Hardware.
Unter IT-Recht fallende Dienstleistungen sind vor allem die Beratung beim Einsatz, aber auch Anpassung von Software, etwa bei SAP. In diesen Komplex fallen auch neuere Vertragsmodelle, wie etwa Application Service Providing (ASP), Software as a Service (SaaS) und ähnliche Formen, die häufig aus rechtlicher Sicht nur neue Begriffe für gar nicht oder wenig abgewandelte alte Vertragsmodelle sind.
Wichtig im IT-Recht für Arbeitgeber
Auch das Datenschutzrecht wird zum IT- bzw. Internetrecht gezählt.
Im Bereich des Arbeitsrechtes ergeben sich Schnittstellen zum IT-und Datenschutz, hierzu zählen der Einsatz von vom Mitarbeiter mitgebrachter Hardware im Unternehmen (BYOD) oder der Arbeitnehmerdatenschutz sowie – in mitbestimmungspflichtigen Betrieben – Betriebsvereinbarungen zum Einsatz von EDV.
Schnelllebigkeit des IT-Rechts
Schaut man sich die rechtliche Einordnung dieser Verträge an, werden diese von der Rechtsprechung und juristischen Literatur zwar teilweise unterschiedlich gesehen, jedoch von beiden im System der bestehenden Vertragstypen (Kauf, Miete, Dienstleistungs- oder Werkvertrag) verortet. Daher ist das IT-Recht kein eigenständiges, klar abgegrenztes Rechtsgebiet mit eigenen Regelungen, sondern eine Querschnittsmaterie. Bezüge bestehen insbesondere zum Internetrecht, etwa wenn es um Internet- oder Cloud-gestützte Systeme geht, oder zum Urheberrecht, vor allem bei Software.
Durch den rasanten, technischen Fortschritt unterliegt dieses Rechtsgebiet – wie kaum ein anderes – rechtlichen Veränderungen, so wird durch die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung das Datenschutzrecht immer wichtiger. Das bedeutet, dass sowohl die IT-Abteilungen, aber auch die Rechtsabteilung, die Datenschutzbeauftragen sowie die Geschäftsführer gezwungen sind, sich mit der Materie auseinanderzusetzen.
Aufgrund der Schnelllebigkeit und Komplexität der Materie ist es unerlässlich, sich von kompetenten und spezialisierten Anwälten beraten bzw. vertreten zu lassen.
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