SOFTWARERECHT
Softwarerecht ist ein Bereich des IT-Rechts und bildet eine Schnittmenge aus Rechtsgebieten wie z. B. dem Urheberrecht und dem Vertragsrecht. Es bezieht sich inhaltlich unter anderem auf die Softwareerstellung, Softwareüberlassung und Softwarepflege bzw. Softwarewartung.
Ohne den Einsatz von Software ist eine Arbeit im Unternehmen nicht mehr denkbar, sei es Standardsoftware wie z.B. Textverarbeitungen oder SAP, sei es bei individual programmierter Software für den Unternehmenszweck. Da Software urheberrechtlich geschützt ist, ist die Lizenzfrage zu beachten. Vor allem große Unternehmen wie Microsoft oder IBM prüfen in sog. Lizenzaudits, ob ihre Kunden über ausreichende Lizenzen verfügen.
Ist Ihre Software schutzfähig?
Sie wollen wissen, ob und in welchem Umfang Ihre Software schutzfähig ist oder ob Sie Rechte an einer Software-Lösung haben? Sprechen Sie die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien HIER für einen Beratungstermin an.
An wen richtet sich das Softwarerecht?
Das Softwarerecht setzt dabei einerseits am Schutz neuer Entwicklungen für Software-Entwickler an, andererseits an der Nutzung der Software für Dritte.
Deswegen hat das Softwarerecht Bedeutung für Einzelentwickler, für Software-Unternehmen und Unternehmen jeder Größe, die Softwarelizenzen nutzen.
Software-Entwickler
Für Software-Entwickler ist wichtig, bereits vor der Programmierung zu wissen, wem die Rechte an der Software zustehen. Auch die Frage, inwieweit vom Gesetz abweichende Regelungen bei der Rechteinhaberschaft getroffen werden können, ist von Interesse.
Software-Anwender
Da heutzutage fast jedes Unternehmen Software, zumindest gekaufte Standardsoftware, einsetzt, unterfallen sie auch dem Anwendungsbereich des Softwarerechts. Aufgrund der teilweise bewusst undurchsichtigen Lizenzbedingungen von großen Anbietern stellt sich die Frage, ob die Nutzung rechtmäßig erfolgt. Eine solche rechtmäßige Nutzung ist erforderlich, damit das Unternehmen im Rahmen der Compliance sicher aufgestellt ist. Ob dies der Fall ist, prüfen die Softwarehersteller im Rahmen von sog. Lizenzaudits
Vertragsstörungen, Gewährleistung und Haftung
Softwarerecht und Softwarevertragsrecht sind sehr komplex. Geht es z. B. um die Vertragsdurchführung bei IT-Projekten, kann es zwischen Vertragsparteien zu Unstimmigkeiten darüber kommen. Unter anderem können solche Unstimmigkeiten darüber bestehen, ob und wie ein IT-Projekt im Softwarebereich umgesetzt werden kann und soll.
Hier stellen sich Fragen nach Gewährleistungsansprüchen bei einem Software-Mangel. Zu klären ist, wer haftet, wenn die Software nicht so funktioniert wie vereinbart oder der Software-Mangel in der weiteren Folge negative Auswirkungen auf Produktionsabläufe hat und unter Umständen sogar Folgeschäden verursacht.
Die Anwälte der IT-IP Kanzleien unterstützen Sie gerne bei allen im Zusammenhang mit Software aufkommenden rechtlichen Fragestellungen und begleiten Sie bei individuellen Softwareprojekten, wie der Einführung von speziell programmierter oder angepasster Software.
Softwarevertrag, Softwarevertragsrecht und Lizenzbedingungen
Ein wesentlicher Teil des Softwarerechts ist das Vertragsrecht, also das Recht rund um den Software-Vertrag bzw. Softwareüberlassungsvertrag oder Softwarelizenzvertrag.
Softwarevertragsrecht
Verträge im Softwarerecht können dabei je nach Vertragsgegenstand sehr unterschiedlich sein: Die Leistungsbeschreibung im Softwarevertrag ist beispielsweise sehr wichtig, ist aber bei einer Standardlizenz nicht so entscheidend wie bei einem Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware. Software-Unternehmen benötigen außerdem oft für selbst erstellte Software Lizenzbedingungen, die flexibel auf unterschiedliche Kunden angewendet und immer wieder unproblematisch en in Verträge einbezogen werden können – z. B. für den Softwarekauf oder für Softwaremiete – werden können.
Lizenzaudits
Vor allem in größeren Unternehmen kommt es vor, dass die Softwareanbieter kontrollieren wollen, ob auch die geeignete Anzahl von Lizenzen erworben wurde. Dies geschieht in sog. Lizenzaudits. Da es an dieser Stelle zu teilweise empfindlichen Nachzahlungen kommen kann, empfiehlt es sich immer, vorab anhand der Lizenzbedingungen den eigenen Bestand zu kontrollieren.
Das Softwarerecht zeigt sich hier in seiner ganzen Bandbreite. Deswegen sollte ein Anwalt für Softwarerecht bzw. Anwalt für IT-Recht über vertiefte Kenntnisse im Software- und Softwarevertragsrecht verfügen, um bestmögliche Beratung bieten zu können.
Schützen Sie Ihre Erfindungen & Entwicklungen
Sie benötigen die Unterstützung von einem Anwalt für Softwarerecht, der einen Softwarevertrag prüft oder Softwarevertrag erstellt?
Die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien beraten darüber hinaus zu allgemeinen Fragen im Softwarerecht, z. B. im Zusammenhang mit dem Schutz von Know-How bei Softwareerstellung (Geheimhaltungsvereinbarungen etc.), bei Fragen zu Softwarekauf und Softwaremiete und allen Fragen rund um die Softwareerstellung, Softwareentwicklung und das Softwarecustomizing, die Softwarepflege oder zum Softwarevertrieb.