MARKENRECHT
Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen. Sie stehen für die Qualität des Unternehmens und stellen als geistiges Eigentum einen Vermögenswert dar. Weiterhin schützen Marken vor Nachahmern.
MARKENANMELDUNG
Die Anmeldung einer Marke sollte erst nach sorgfältiger Recherche erfolgen, um nicht am Ende abgelehnt zu werden.
MARKENÜBERWACHUNG
Läuft meine Marke bald aus? Muss ich sie nutzen, um sie zu erhalten? Nutzen Mittbewerber meine Marke? Wir überwachen Ihre Marke.
MARKENVERLETZUNG
Ihre geschützte Marke wird von Anderen genutzt? Informieren Sie sich, wie man dagegen vorgehen kann.
UNTERNEHMENSKENNZEICHEN
Kann der „Silberne Karpfen“ so einfach neben dem „Goldenen Karpfen“ aufmachen? Auch sogenannte Etablissmentsbezeichnungen werden durch das Markengesetz geschützt.
IHRE PRODUKTE - IHRE MARKE.
Die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien kümmern sich um Ihr wertvollstes Gut, Ihre Marke. Machen Sie jetzt einen Unterschied Ihrer Waren und Dienstleistungen zu Ihren Mitbewerbern!
Markenrecht
Sinn von Marken
Dienten in der Vergangenheit Marken lediglich dazu, Nachahmer bei der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens fernzuhalten, wecken sie heute Emotionen und beeinflussen Kaufentscheidungen, stehen für Qualität, Innovation und Tradition. Weltweit bekannte Marken wie der Mercedes-Stern oder das Apple-Logo haben einen enormen wirtschaftlichen Wert, unabhängig von den materiellen Wirtschaftsgütern. Dementsprechend ist ein Schutz der Marke als Teil des geistigen Eigentums eines Unternehmens von großer Wichtigkeit für ein Unternehmen.
Sinn von Marken
Dienten in der Vergangenheit Marken lediglich dazu, Nachahmer bei der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens fernzuhalten, wecken sie heute Emotionen und beeinflussen Kaufentscheidungen, stehen für Qualität, Innovation und Tradition. Weltweit bekannte Marken wie der Mercedes-Stern oder das Apple-Logo haben einen enormen wirtschaftlichen Wert, unabhängig von den materiellen Wirtschaftsgütern. Dementsprechend ist ein Schutz der Marke als Teil des geistigen Eigentums eines Unternehmens von großer Wichtigkeit für ein Unternehmen.
Markenrecht als Teil des gewerblichen Rechtschutzes
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr vor Nachahmern schützt. Dabei lassen sich gemäß dem Markengesetz alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies sind insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen schützen lassen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die bekanntesten Marken sind Wortmarken, Bildmarken und Wort- / Bildmarken. Auch umfasst sind alle anderen kennzeichenrechtlichen Bereiche, also etwa geographische Herkunftsangaben und geschäftliche Bezeichnungen.
Die wichtigsten Markenformen
Wortmarke
Die häufigste in Deutschland eingetragene Marke ist die Wortmarke. Dabei kann die Marke von wenigen Buchstaben bis zu kurzen Sätzen reichen, etwa Werbeslogans. Auch zulässig bei der Eintragung als Wortmarke sind einzelne Buchstaben oder Zahlen oder Kombinationen daraus.
Bildmarke
Bildmarken sind älter als Wortmarken. Bereits ein in einer bestimmten Form geschriebenes Wort, etwa in einer besonderen Farbe oder anderen Gestaltung, ist bereits eine Bildmarke.
Wort- / Bildmarke
Wort- / Bildmarken sind, wie der Name schon sagt, Kombinationen aus den vorgenannten Markenformen.
Farbmarke
Eine (abstrakte) Farbmarke ist eine Marke, die lediglich aus einer Farbe als solche und ohne figürliche Begrenzung besteht. Die Eintragung einer solchen ist grundsätzlich zulässig. Hier besteht aber das Problem, dass ein großes Allgemeininteresse daran besteht, bestimmte Farben nicht zu monopolisieren. Daher wird Farbmarken nur sehr selten eine Unterscheidungskraft und daher die Eintragung als Marke zugebilligt. Ein typisches Beispiel ist die Farbe Magenta für Dienstleistungen der Deutschen Telekom.
Hörmarke
Hörmarken sind Tonfolgen, die grafisch (etwa als Noten) darstellbar sind. Beispiele sind das Microsoft Windows-Startgeräusch oder das Jingle der Erdinger-Brauerei.
Dreidimensionale Marken
Dreidimensionale Marken sind mittlerweile anerkannt, sie können auch das Produkt als solches darstellen. Beispiele sind die Form des Porsche 911 oder der Coca Cola Flasche.
Wo und wie können Marken geschützt werden
Territorial ist ein Schutz in mehreren Ebenen möglich, also entweder nur ein Schutz in Deutschland beim Deutschen Marken- und Patentamt, ein Schutz in der Europäischen Union beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante oder ein weltweiter Schutz bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO).
Der Schutz einer Marke entsteht – bei einer deutschen Marke – durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), dem eine Markenanmeldung vorhergehen muss. Mit der Eintragung als Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und / oder Dienstleistungen zu benutzen. Ein weiterer Weg zur Erlangung einer geschützten Marke kann auch durch Verkehrsgeltung durch intensive geschäftliche Benutzung oder durch notorische Bekanntheit entstehen.
Das Patent- und Markenamt prüft vor der Eintragung als Marke nicht, ob eine identische oder ähnliche Marke geschieht. Daher empfiehlt es sich, vor der Eintragung eine Recherche hinsichtlich anderer Marken durchführen zu lassen.
Gerade bei den „neuen“ Markenformen nach dem Markenrechtsmodernisierungsgesetz von 2018, etwa die Gewährleistungsmarke, ist eine anwaltliche Hilfe bei der Eintragung sinnvoll.
DIE RECHTSANWÄLTE DER IT-IP-ANWALT- KANZLEIEN UNTERSTÜTZEN SIE BEI DER KORREKTEN MARKENANMELDUNG
Lassen Sie sich jetzt beraten und schützen Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen durch Markenanmeldung vor Dritten!