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Markenüberwachung schützt Ihre Marke vor Markenverletzungen
Markenanmeldung
&
Markenüberwachung
Schützen Sie Ihre Produkte & Ihr Unternehmen

Warum Anmeldung von Marken?

Marken können aufgrund des Markengesetzes auch durch Verkehrsgeltung entstehen, also wenn eine derart intensive Benutzung vorliegt, durch die die nicht eingetragene Marke den gleichen Schutz wie eine eingetragene Marke erlangt.

Jedoch ist dies ein langer, steiniger Weg, so dass der Schutz der Marke durch eine Eintragung ins Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt bei weitem vorzuziehen ist.

Für die Anmeldung einer Marke ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt nicht vorgeschrieben. Dennoch empfehlen die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien dringend eine Vertretung auch schon im Anmeldeprozess, da so Unstimmigkeiten im Vorhinein vermieden werden können und auch die Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum vermieden werden können.

Die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien unterstützen Sie gerne bei Ihrer Markenanmeldung, insbesondere prüfen sie die Erfolgsaussichten der Markenanmeldung und sprechen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit Ihnen ab.

Ihre Anwälte für Markenrecht & - Schutz

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Markenüberwachung und Beratung

Ist die Marke erst einmal in das Markenregister eingetragen, ist der wichtigste Schritt für einen umfassenden Markenschutz getan. Allerdings sind Marken in der Europäischen Union– im Gegensatz zur Situation in den Vereinigten Staaten – ungeprüfte Rechte. Das bedeutet, das Deutsche Patent- und Markenamt sowie das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum prüfen nur, ob die einzutragende Marke den formalen Anforderungen entspricht.

Nicht geprüft wird, ob die einzutragenden Marken mit bereits eingetragenen Marken kollidieren bzw. diese verletzen. Die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien empfehlen daher, auch aktiv die eingetragenen Marken zu überwachen oder überwachen zu lassen, damit bereits Eintragungen unterbunden werden können und dies nicht erst im Verletzungsverfahren geschieht. Gerne helfen wir Ihnen dabei.