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Unternehmenskennzeichenschutz unterscheidet sich von dem Schutz eingetragener Marken
Unternehmenskennzeichen
Weiterer Schutz nach dem Markengesetz

Unternehmenskennzeichen

Neben den eingetragenen Marken schützt das Markengesetz, das in der vollständigen Fassung „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ heißt, auch sogenannte Unternehmenskennzeichen. Diese werden im Gegensatz zu den Marken nicht in ein Register eingetragen. Typische Beispiele sind die Namen von Gasthäusern oder Hotels, etwa „Zum Goldenen Karpfen.“

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Schutz von Geschäftsbezeichnungen

Was sind Unternehmenskennzeichen

Unter Unternehmenskennzeichen versteht das Gesetz Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder besondere Bezeichnung des Unternehmens oder des Geschäftsbetriebs genutzt werden. Voraussetzung für einen Schutz ab Benutzung ist, dass die Zeichen Unterscheidungskraft besitzen. Ist dies nicht der Fall, kann trotzdem ein Schutz für das Kennzeichen entstehen, sofern die Verkehrskreise einem bestimmten Unternehmen zuordnen können.

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Welchen Schutz bieten Unternehmenskennzeichen

Für die innere Sicherheit wird argumentiert, dass ein Sammeln von Daten, beispielsweise durch Rasterfahndung, Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung, zur Steigerung der Sicherheit beiträgt. Das Finanzamt möchte die Zahlungsströme überwachen, um einen unversteuerten Geldfluss ins Ausland zu unterbinden. Arbeitgeber möchten durch eine Überwachung ihrer Mitarbeiter die Effizienz im Betrieb erhöhen, die Marketingabteilungen nutzen Kundenprofile, um gezielter werben zu können.