URHEBERRECHT
Urheberrecht sichert die Rechte der Schöpfer von Werken (Texte, Bilder, Programme usw.) gegen Kopien oder Verfremdung und unberechtigte Nutzung.
URHEBERRECHTSVERLETZUNG
Wir helfen Ihnen, wenn Ihre Rechte als Urheber verletzt wurden, oder, wenn ein Urheber meint, Sie hätten seine Rechte verletzt.
FILESHARING
Nach wie vor beliebt ist Filesharing: Ein dezentraler Download von Filmen, Musik oder Spielen. Aber Vorsicht, eine Abmahnung droht.
BILD- & FOTORECHT
Bilderklau durch „Copy und Paste“ ist beliebt, aber nicht legal.
SOFTWARERECHT
Im Bereich Softwarerecht geht es um rechtliche Probleme und Fragestellungen im Zusammenhang mit Software, etwa Lizenzierung, Urheberschaft oder SaaS.
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Urheberrecht
Unter dem Stichwort Urheberrecht ist der Rechtsbereich zusammengefasst, der das Recht der Schöpfer geistigen Eigentums, sowohl in ideeller als auch materieller Hinsicht, zu seinem Werk regelt. Dabei können solche Schöpfungen unter anderem Gebäude, Kunstwerke wie gemalte Bilder oder Plastiken, Fotos, Texte, Videos, Musik, aber auch Computerprogramme sein. Diese Werke unterliegen dem Schutz des Urheberrechts.
Urheberrecht als ungeprüftes, nicht eingetragenes Schutzrecht
Im Gegensatz zu eingetragenen Schutzrechten, wie beispielsweise Marken, bedarf es für den Schutz durch das Urheberrecht keines Eintragungsvorganges. Das bedeutet, der Schutz besteht durch den Schöpfungsakt an sich, sobald das schutzfähige Werk den Kopf seines Schöpfers verlassen hat, ist der Schutzbereich eröffnet.
Das Urheberrecht ist auch ein ungeprüftes Recht. Es gibt – im Gegensatz zum Patent – keine Behörde, die prüft, ob das geschaffene Werk die für das Urheberrecht nötige Schöpfungshöhe erreicht und ob ein solches Werk nicht vorher durch jemand anderes geschaffen wurde.
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Urheberrecht im Arbeitsrecht
Insbesondere auch im Arbeitsrecht hat das Urheberrecht Bedeutung, nämlich wenn es um die Frage geht, wem denn die Rechte an dem im Rahmen des Arbeitsverhältnisses hergestellten Werken zustehen. Dies ist insbesondere bei der Tätigkeit von Kreativen oder Programmierern relevant. Hier empfiehlt sich eine Regelung im Arbeitsvertrag, die genau regelt, wem die Rechte an den arbeitsvertraglich geschaffenen Werken zusteht.
Filesharing & Urheberrecht
Privatpersonen sind durch die Nutzung des Internets auch der Gefahr ausgesetzt, Urheberrechtsverletzungen zu begehen, insbesondere bei der Nutzung von Tauschbörsen, dem sog. Filesharing sowie bei der Nutzung fremder Produktbilder in eBay-Auktionen. Dazu müssen sie die Urheberrechtsverletzung noch nicht einmal begangen haben, es riecht, wenn sie Anschlussinhaber sind.
Verletzungen des Urheberrechts
Ein weiterer Themenbereich ist es, wie bei Verletzungen des Urheberrechts zu verfahren ist. Für die überwiegende Zahl der Menschen ist es klar, dass fremdes Eigentum zu respektieren ist. Allerdings ist es durch die Digitalisierung von Medien möglich, beliebig viele exakte Kopien von Musik, Bildern, Texten oder Videos zu erstellen, die vom Original nicht zu unterscheiden sind. Diese Kopien können, insbesondere auch durch das Internet, an Stellen auftauchen, ohne dass der Schöpfer bzw. der Inhaber des Urheberrechtes dies genehmigt. In den Fällen einer Urheberrechtsverletzung können die Schäden für die Rechteinhaber teilweise verheerend sein, so dass eine Reaktion im Sinne einer anwaltlichen Abmahnung dringend angeraten ist.
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