Bildrecht & Fotorecht
Insbesondere professionelle Fotografen wissen, dass durch die Digitalisierung sich deren Fotos des Öfteren auf Seiten zu finden sind, die kein Recht haben, das Bild zu nutzen. Durch sogenanntes “Copy and Paste”, also dem simplen Kopieren und Einfügen digitaler Inhalte mittels eines Mausklicks, ist die Hemmschwelle, fremde Bildnisse zu nutzen, erheblich gesunken und es kam zu einer Vielzahl von Urheberrechtsverletzungen (Verstoß gegen das Bildrecht & Fotorecht).
So nutzen nicht nur Studenten fremde Bilder für ihre Präsentationen, auch Werbeagenturen nutzen fremdes Bildmaterial für Präsentationen bei potentiellen Kunden, ohne vorher sich für diese Nutzung die Rechte beim Rechtsinhaber gesichert zu haben.
Vergütungsanspruch & Schadenersatz
Selbstverständlich ist dies nicht zulässig und löst einen Vergütungsanspruch bzw. einen Schadenersatz aus. Hinzu kommt es, dass gegebenenfalls die Bilder in einem Zusammenhang genutzt werden, die den Interessen des Fotografen oder des Abgebildeten nicht entsprechen. Auch eine solche Form der Nutzung haben die Fotografen bzw. die abgebildeten Personen nicht hinzunehmen.
Die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien helfen Ihnen, Ihre Rechte beim Bildrecht & Fotorecht, so weit wie möglich auch nach den Preisempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, der sog. MFM-Liste, durchzusetzen, die aufgrund der langjährigen Marktübersicht einen praktikablen Orientierungsrahmen für die Preisfindung gibt und auch von Gerichten als Richtlinie für die Bewertung von Bildverwendungen herangezogen wird. Ebenso helfen sie Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, wenn Bilder von Ihnen ohne Ihr Einverständnis veröffentlicht worden sind.