Rechtssichere Webseite
Webpräsenzen rechtlich einwandfrei gestalten
Zunächst sind die Vorschriften des Telemediengesetzes zu beachten, das bedeutet, eine Webseite muss ein Impressum haben. Aber auch der Datenschutz ist ein Thema, da von manchen Gerichten fehlende Angaben in einer Datenschutzbestimmung als ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß angesehen wird.
Anforderungen an die Gestaltung von Webseiten
Als könnte es für Unternehmer so einfach sein: schnell eine Webseite erstellen und erfolgreich sein. Leider ist es keinesfalls so einfach. Das Telemediengesetz sowie eine Reihe von weiteren Gesetzen bilden den Rechtsrahmen, den Betreiber von Webseiten beachten müssen, um sich nicht dem Risiko einer Abmahnung auszusetzen.
rechtssichere Webseite
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Vorschriften im E-Commerce
Weitere Vorgaben betreffen die Inhaber von Onlineshops. Hier muss sowohl bei der Gestaltung des Onlineshops als auch der Darstellung der Produkte auf die gesetzlichen Vorgaben geachtet werden. So kann eine Verletzung der Preisangabenverordnung, wenn also keine so genannten Grundpreise angegeben sind, schnell eine Abmahnung nach sich ziehen. Ein weiterer „Klassiker“ sind Abmahnungen im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung, da aufgrund von europarechtlichen Vorgaben es in regelmäßigen Abständen zu Änderungen kommt. Zu beachten ist auch die Rechtsprechung im Zusammenhang mit AGB-Klauseln, die die Vorgaben für die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verhältnis zu Verbrauchern immer mehr konkretisiert.
Beachtung der geistigen Eigentumsrechte
Auch wenn es verführerisch einfach ist, eine einfache Übernahme von fremden Bildern, etwa zur Angebotsgestaltung, ist urheberrechtlich in den allermeisten Fällen nicht erlaubt. Nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist es sogar ein Urheberrechtsverstoß, wenn gewerbliche Anbieter einen Link auf Webseiten mit urheberrechtsverletzenden Bildern setzen. Hier ist eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt in vielen Fällen dringend empfohlen. Gerne helfen Ihnen die Rechtsanwälte der IT-IP Kanzleien in solchen Fällen.
Außergerichtliche Vertretung & wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Kommt es zu einer Auseinandersetzung mit einem Mitbewerber im Wettbewerbsrecht bzw. Urheberrecht, unterstützen Sie die Rechtsanwälte der IT-IP Kanzleien r Sie natürlich auch dann. Wollen Sie gegen unzulässige AGB-Klauseln eines Mitbewerbers vorgehen, machen sie für Sie beispielsweise zunächst mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung einen Unterlassungsanspruch, ggfs. Schadensersatz und Ersatz Ihrer Anwaltskosten geltend oder verhandelt – wenn gewünscht – eine anderweitige außergerichtliche Einigung.
Keine Chance für Abmahnungen
Eine nicht rechtssichere Webseite kann zu einer Kostenfalle werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Webseite & Onlineshop abmahnsicher gestalten.