Wettbewerbsverstoß
Abmahnung
Die Gründe für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung können sehr unterschiedlich sein: Eine Abmahnung nach dem Wettbewerbsrecht kann z. B. Betreiber von Onlineshops wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung treffen oder die Betreiber einer geschäftlichen Website wegen Verstoß gegen die Impressumspflicht. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann aber beispielsweise auch jeden Unternehmer treffen, der Werbung macht ohne sich an die Vorgaben des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu halten.
Ihr Schutz durch unsere Kanzleien
Die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien unterstützen Unternehmen, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben oder gegen Konkurrenten wettbewerbsrechtlich vorgehen wollen.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ein anerkanntes Mittel, außergerichtlich eine Verletzung des Wettbewerbsrechts gegenüber Konkurrenten geltend zu machen. So werden ohne Einschaltung des Gerichts z.B. Ansprüche auf Unterlassung, ggf. Schadensersatz oder Auskunft erhoben.
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine Art verbindliche Aufforderung unter Wettbewerbern, künftig ein bestimmtes, wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen und eine einsprechende Unterlassungserklärung abzugeben und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Schadenersatz zu bezahlen.
Ziel der Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß nach UWG ist dabei meist, ein für beide Seiten kostspieliges, langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Eine Pflicht, eine Abmahnung zu versenden, bevor Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt oder Klage erhoben wird, gibt es im Wettbewerbsrecht aber nicht. Nach dem UWG soll die wettbewerbsrechtliche Abmahnung dem Wettbewerber nur Gelegenheit geben, die Ansprüche ohne ein Gerichtsverfahren zu erfüllen.
wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?
Sie wollen einen Konkurrenten nach dem Wettbewerbsrecht abmahnen? Oder wollen Sie wissen, ob eine Abmahnung berechtigt ist? Kontaktieren Sie die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien hier.
Häufige Gründe für eine Abmahnung Wettbewerbsrecht
Die Gründe für eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß nach UWG können sehr unterschiedlich sein und hängen teils davon ab, in welchem Bereich ein Unternehmen tätig ist und wie es am Markt aktiv ist. Beispielsweise ist der Grund für die wettbewerbsrechtliche Abmahnung sehr allgemein, z B. die Verletzung der Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG) oder eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung auf einer Webseite. Auch eine unwirksame AGB-Klausel kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen, der eine Abmahnung nach sich zieht. Im Bereich eCommerce sind außerdem fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bzw. unterlassene Informationen für Verbraucher Anlass für eine Abmahnung.
Marketingmaßnahmen können auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen. Das gilt z.B. für wettbewerbswidrige Ad-Words-Kampagnen, unzulässige Werbung mit Garantien, falsche Preis- oder Versandkostenangaben oder unzulässiges Direktmarketing (Telefonmarketing, E-Mail-Marketing).
Reaktion auf eine Abmahnung Wettbewerbsrecht
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, gilt es in erster Linie nicht überstürzt zu handeln. Nehmen Sie niemals ohne anwaltliche Vertretung Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf! Auf der anderen Seite sollten Sie eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß aber auch nicht ignorieren und nichts unternehmen. Eine einstweilige Verfügung des Gerichts kann sehr schnell die teure Folge sein.
jetzt strategisch vorgehen
Kontaktieren Sie die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Er prüft die Rechtslage im Detail und leitet die strategisch richtigen Schritte ein.
Kosten Abmahnung UWG
Haben Sie eine berechtigte Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß erhalten, müssen Sie die Kosten der Abmahnung tragen, die dem Abmahnenden entstanden sind, insbesondere dessen Anwaltskosten. Bei einer berechtigten Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß werden diese Anwaltskosten in der Regel aber bereits ausdrücklich in einem außergerichtlichen Vergleich berücksichtigt und müssen nicht zusätzlich bezahlt werden.
Gerichtliche Vertretung im Wettbewerbsrecht
Ist es notwendig und in Ihrem Sinne, gehen die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt- Kanzleien gegen einen Wettbewerbsverstoße Ihrer Konkurrenten gerichtlich vor, z.B. mithilfe einer einstweiligen Verfügung, Unterlassungsklage oder Schadenersatzklage. Dabei legt er Wert auf schnelles, wirkungsvolles Vorgehen, gerade wenn z.B. ein Unterlassungsanspruch mithilfe einer einstweiligen Verfügung innerhalb kürzester Zeit durchzusetzen ist.
Ihr Recht jetzt durchsetzten
Sie wollen gerichtlich gegen einen Wettbewerbsverstoß vorgehen? Kontaktieren Sie die Rechtsanwälte der IT-IP-Anwalt Kanzleien hier – sie beraten und vertreten Sie gerne.